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Merkblatt · Steuerberatung · GoBD

Bitcoin-Zahlungen — Buchhaltung auf einen Blick

Was Sie steuerlich und buchhalterisch wissen müssen — kurz und ohne Fachjargon. Ein Merkblatt zum Weitergeben an die Steuerberatung.

Der wichtigste Punkt vorweg

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Eine Bitcoin-Zahlung wird buchhalterisch behandelt wie eine Bargeldzahlung: Der Umsatz wird zum Euro-Tageskurs am Verkaufstag erfasst. Was später mit dem Bitcoin-Kurs passiert, ändert daran nichts mehr. Ihre Umsatzsteuer und Ihr Tagesabschluss werden also nicht durch Kursschwankungen beeinflusst.

Beispiel: Cappuccino für 4,50 €

Verkauf am 15.05. — Bitcoin-Kurs an diesem Tag: 60.000 €

Gebuchter Umsatz 4,50 €
Erhaltener Bitcoin-Betrag (0,000075 BTC) ≙ 4,50 €
Umsatzsteuer (19 %) 0,72 €

Egal, ob der Bitcoin-Kurs morgen auf 70.000 € steigt oder auf 50.000 € fällt — der Umsatz bleibt 4,50 €.

Sie haben zwei Wahlmöglichkeiten

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Variante A · Empfohlen für den Einstieg

Auto-Auszahlung in Euro

Eingehende Bitcoin-Zahlungen werden automatisch in Euro getauscht und per SEPA auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

  • Buchhaltung wie bei Kartenzahlung
  • Kein Kursrisiko
  • Keine zusätzliche Steuerthematik
  • Geringe Tauschgebühr (typisch < 1 %)
Variante B

Bitcoin behalten

Eingehende Zahlungen verbleiben als Bitcoin in Ihrer Wallet. Erst beim späteren Verkauf entsteht ein Gewinn oder Verlust.

  • Umsatz wird trotzdem zum Tageskurs gebucht
  • Kursänderungen wirken sich erst beim Verkauf aus (Veräußerungsgewinn/-verlust)
  • Bitcoin-Bestand wird im Anlagevermögen geführt
  • GoBD-konforme Aufzeichnung erforderlich
Eine Bitcoin-Zahlung wird gebucht
wie eine Bargeldzahlung.
Der Umsatz steht fest, sobald
der Kunde bezahlt hat.
— Bitköln Projekt · Merkblatt

Was die Software automatisch dokumentiert

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Die eingesetzte Zahlungssoftware (BTCPay Server) erstellt für jede Transaktion einen GoBD-konformen Datensatz mit allen Angaben, die Sie oder Ihre Steuerberatung benötigen:

Der Export erfolgt als CSV-Datei und kann direkt in DATEV, Lexware oder vergleichbare Buchhaltungssoftware importiert werden.

Rechtlicher Rahmen

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Die steuerliche Behandlung folgt dem BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (aktualisiert 06.03.2025) zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen. Aufzeichnungspflichten richten sich nach GoBD. Seit 30.12.2024 gilt zudem die EU-Verordnung MiCA — diese betrifft jedoch primär Krypto-Dienstleister, nicht Sie als Akzeptanzstelle.

BMF 06.03.2025 GoBD MiCA BTCPay Server DATEV · Lexware
Hinweis

Dieses Merkblatt dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte besprechen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung. Ich helfe gern dabei, technische Fragen direkt mit ihr zu klären.

Eine ausführliche Begründung mit drei Setup-Varianten findet sich im Artikel Bitcoin im Café annehmen — Souveräner FOSS-Stack.

Sam — Bitköln · bitkoeln.de · Kölner Bitcoin-Community