Der wichtigste Punkt vorweg
01 / 04Eine Bitcoin-Zahlung wird buchhalterisch behandelt wie eine Bargeldzahlung: Der Umsatz wird zum Euro-Tageskurs am Verkaufstag erfasst. Was später mit dem Bitcoin-Kurs passiert, ändert daran nichts mehr. Ihre Umsatzsteuer und Ihr Tagesabschluss werden also nicht durch Kursschwankungen beeinflusst.
Verkauf am 15.05. — Bitcoin-Kurs an diesem Tag: 60.000 €
| Gebuchter Umsatz | 4,50 € |
| Erhaltener Bitcoin-Betrag (0,000075 BTC) | ≙ 4,50 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 0,72 € |
Egal, ob der Bitcoin-Kurs morgen auf 70.000 € steigt oder auf 50.000 € fällt — der Umsatz bleibt 4,50 €.
Sie haben zwei Wahlmöglichkeiten
02 / 04Auto-Auszahlung in Euro
Eingehende Bitcoin-Zahlungen werden automatisch in Euro getauscht und per SEPA auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
- Buchhaltung wie bei Kartenzahlung
- Kein Kursrisiko
- Keine zusätzliche Steuerthematik
- Geringe Tauschgebühr (typisch < 1 %)
Bitcoin behalten
Eingehende Zahlungen verbleiben als Bitcoin in Ihrer Wallet. Erst beim späteren Verkauf entsteht ein Gewinn oder Verlust.
- Umsatz wird trotzdem zum Tageskurs gebucht
- Kursänderungen wirken sich erst beim Verkauf aus (Veräußerungsgewinn/-verlust)
- Bitcoin-Bestand wird im Anlagevermögen geführt
- GoBD-konforme Aufzeichnung erforderlich
Eine Bitcoin-Zahlung wird gebucht
wie eine Bargeldzahlung.
Der Umsatz steht fest, sobald
der Kunde bezahlt hat.
Was die Software automatisch dokumentiert
03 / 04Die eingesetzte Zahlungssoftware (BTCPay Server) erstellt für jede Transaktion einen GoBD-konformen Datensatz mit allen Angaben, die Sie oder Ihre Steuerberatung benötigen:
- Datum und Uhrzeit der Zahlung
- Euro-Betrag und Bitcoin-Betrag
- Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung
- Eindeutige Transaktions-ID
Der Export erfolgt als CSV-Datei und kann direkt in DATEV, Lexware oder vergleichbare Buchhaltungssoftware importiert werden.
Rechtlicher Rahmen
04 / 04Die steuerliche Behandlung folgt dem BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (aktualisiert 06.03.2025) zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen. Aufzeichnungspflichten richten sich nach GoBD. Seit 30.12.2024 gilt zudem die EU-Verordnung MiCA — diese betrifft jedoch primär Krypto-Dienstleister, nicht Sie als Akzeptanzstelle.
Dieses Merkblatt dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte besprechen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung. Ich helfe gern dabei, technische Fragen direkt mit ihr zu klären.
Eine ausführliche Begründung mit drei Setup-Varianten findet sich im Artikel Bitcoin im Café annehmen — Souveräner FOSS-Stack.
Sam — Bitköln · bitkoeln.de · Kölner Bitcoin-Community